23 Oktober 2025

Finanzierung, Gebühren und Steuern in Belgien

Beim Kauf einer Immobilie in Belgien geht es um weit mehr als den Kaufpreis. Hinzu kommen Notargebühren, Eintragungsgebühren, Steuern und Steuern. Dieser Artikel hilft Ihnen, diese unvermeidbaren Kosten zu verstehen und ihre Auswirkungen zu antizipieren in Ihrem Budget, um Ihr Projekt in aller Ruhe anzugehen.

Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf

In Belgien umfassen die Notargebühren: 

  • Anmeldegebühren
  • Flandern : 12 % im Allgemeinen, aber 2 % für Eigen- und Einfamilienhäuser.
  • Wallonien : 12,5 % im Allgemeinen, aber 3 %  für die eigene und einzige Wohnung.
  • Brüssel : 12,5 % im Allgemeinen, aber Freibetrag für die 1. Tranche von 200.000 € möglich, wenn der Preis 600.000 € oder weniger beträgt und wenn es sich um eine eigene und einzigartige Wohnung handelt.
  • Notargebühren : Geregelt und berechnet nach einer amtlichen Skala.
  • Verwaltungsgebühren und Auslagen : Gebühren im Zusammenhang mit Verwaltungsformalitäten. Bitte beachten Sie, dass einige Gebühren um die Mehrwertsteuer erhöht werden.

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, ist mit zusätzlichen Gebühren für die Hypothekenkrediturkunde zu rechnen, die auch die Eintragungs- und Eintragungsgebühren für die Hypothek, die Notargebühren sowie die Kosten und Auslagen umfassen.  


Nützliches Werkzeug

Machen Sie Ihre Simulation über die Website des Notars: Notargebührensimulator – Fednot.


Steuern und Steuern in Belgien


Grundsteuer:

  • Es handelt sich um eine jährliche Steuer, die auf dem indexierten Katastereinkommen der Immobilie basiert.
  • Die Preise variieren je nach 3 Standortkriterien: der Region (Flandern, Wallonien, Brüssel), der Provinz und der Gemeinde.
Mietsteuer:
  • Einnahme Besteuertes Mietobjekt: Bei Wohneigentum wird das indexierte Katastereinkommen besteuert. Bei möblierter und/oder vermieteter Einrichtung und/oder Vermietung zu beruflichen Zwecken: Die Besteuerung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlichen Mieteinnahmen ohne Abgaben.
  • Mögliche Abzüge: Darlehenszinsen, Unterhaltskosten.
Veräußerungsgewinn aus Immobilien:


hat. Verkauf einer Wohnung oder eines gebauten Gebäudes:
  • Verkauf innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb: 16,5 % Kapitalertragssteuer
  • Nach 5 Jahren: Keine Besteuerung
  • 👉 Tipp: keine Kapitalertragsteuer, wenn der Verkäufer seinen Wohnsitz hat.

b. Ausverkauf eines Grundstücks:
  • Verkauf innerhalb der ersten 5 Jahre nach dem Erwerb: 33% Kapitalertragssteuer.
  • Zwischen 5 und 8 Jahren: 16,5 % Steuer auf Kapitalgewinne.
  • Nach 8 Jahren: keine Besteuerung.
c. Ausnahme: bei spekulativen Verkäufen (erfüllt bestimmte Kriterien): 33% Steuer auf Veräußerungsgewinne. 


Nützliches Werkzeug

Erstellen Sie Ihre Simulation über die Website des FÖD Finanzen:  Immobiliensteuer-Simulator – FÖD Finanzen.


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